Soziale Sicherheit und Fernarbeit aus dem Ausland
Am 1. Juli 2023 trat die polnische Sozialversicherungsanstalt der Rahmenvereinbarung über die Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in den Fällen gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit bei. Die wichtigste Änderung aus der Sicht der arbeitsrechtlichen Praxis in Polen ist die Möglichkeit, bei Fernarbeit aus dem Ausland die für das Land des Wohnsitzes
Mehr erfahren8 August 2023